Honorare
Als Mitglied im Bund Internationaler Detektive (BID) orientieren wir uns bei unserer Honorargestaltung an den Richtwerten des Preisspiegels des Bundesverbandes Deutscher Detektive und der Akzeptanz aktueller Urteile zur Kostenübernahme.
Im Interesse unserer Kunden lehnen wir unverhältnismäßig überhöhte Honorare aber auch Lohn-Dumping ab, denn Qualität hat immer ihren Preis.
Die Höhe der Honorare leitet sich vom Ausbildungsniveau der Einsatzkräfte, deren hoher Einsatz- und Risikobereitschaft, unserem Know-how, dem eingesetztem Equipment und beweisrechtlichen Forderungen ab.
Grundhonorare werden für Planungs-, Vorbereitungs- und Dokumentationsaufgaben sowie erforderliche administrativen Aufgaben erhoben. Im Regelfall werden 10% vom Gesamtnettohonorar oder angemessene Festbeträge vereinbart. Bei Wegfall des Grundhonorars und entsprechender Vereinbarung werden Projektarbeiten, aufwendige Konsultationen, Vorbereitungen und umfassende Berichte sowie Bild- und Videodokumentationen gesondert in Rechnung gestellt.
Bestandteile des Honorars sind des weiteren An- und Abfahrten zum bzw. vom Einsatzort, sowie unmittelbare Dienstleistungen vor Ort. Bei Installation von technischen Geräten und Anlagen sind neben den Arbeitszeiten Leihgebühren zu vereinbaren und bei Gefahr der Zerstörung oder des Verlustes werden Kautionen erhoben, die für eine Wiederbeschaffung oder Reparatur verwendet werden müssten.
Für Leistungen an Sonntagen sowie nachts in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr werden Zuschläge von 30 bis 50%, an gesetzlichen Feiertagen von 100% erhoben. Bei außergewöhnlichen Umständen können entsprechende Zuschläge vereinbart werden.
Reisekosten und Verauslagungen sind auf der Grundlage von Belegen oder Vereinbarungen zu erstatten.
In Nebenvereinbarungen der Aufträge kann ein Honorarlimit festgelegt werden. Mindestpauschalsätze können vereinbart werden, damit die Detektei bei nichtverschuldetem Ausbleiben eines Erfolges ihre Kosten deckt.
Honorarvereinbarungen sind immanenter Bestandteil unserer schriftlichen Verträge. Nach Realisierung von Teilleistungen oder Abschluss der Arbeiten werden nachvollziehbare Leistungsübersichten und Rechnungen erstellt.