Ermittlungen für Wirtschaft und Privat
Die Ermittlung ist eine Methode der Informationsbeschaffung, durch die personen-, unternehmens- und sachverhaltsbezogene Informationen zu erarbeiten sind. Gesprächserkundungen können Geschehnisse aus der Vergangenheit oft in kürzester Zeit aufklären, Bedingung ist dabei, dass man Auskunftspersonen ausfindig machen und zur Aussagebereitschaft motivieren kann.
Ermittlungen können Informationen erbringen, die Partnerschaften und Geschäftsverbindungen als zulässig betrachten lassen, bringen Ursachen und Verursacher von Störfällen in privaten und betrieblichen Angelegenheiten ans Licht, tragen vielfältig zur Aufklärung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen bei und liefern durch Informationen zu geplanten Übergriffen auf Personen und Unternehmen einen Beitrag zur Prävention. Beispielhaft sind zu erwähnen: Ermittlungen zu Eigentumsdelikten, Schutz gegen Konkurrenzübergriffe und unlauteren Wettbewerb, Ermittlungen im Anlage- und Kapitalverkehr, sowie Ermittlungen in Sorgerechts- und Familienangelegenheiten.
Registerabfragen und Internetrecherchen häufig aber auch legendierte Telefonermittlungen und Befragungen, nähern sich dem Gegenstand der Ermittlungen von der Peripherie her an, sie stellen gewissermaßen die Vorarbeit für die eigentliche Ermittlung dar.
Kernpunkte der Ermittlungstätigkeit sind das Auffinden von Personen, die vom Ermittlungsgegenstand Kenntnis haben, die Entwicklung passfähiger und glaubhafter Legenden, die Motivation von Auskunftspersonen zur Aussagebereitschaft, die zielorientierte Führung des Ermittlungsgespräches und wenn notwendig, die Erreichung der Bereitschaft, über den Befragungsgegenstand Stillschweigen zu bewahren.
Weil wir den Begriff der detektivischen Ermittlung als verdeckte Maßnahme verstehen, verbietet sich in der Regel eine Vorstellung als Detektiv und es muss mit Vorwänden und Legenden gearbeitet werden, die bei Auskunftspersonen auch oft nur unter vorgehaltener Hand - oder durch Vorspiegelung einer Bereitschaft zur Hilfeleistung und Unterstützung zu erhalten sind. Bei komplizierten Aufträgen sind ausgefeilte Ermittlungspläne zu erarbeiten, die oft den Aufwand der eigentlichen Ermittlung übersteigen.
Die höchsten Ansprüche an ermittelnde Tätigkeiten bestehen in der Regel dann, wenn Zielpersonen in Ermangelung außenstehender Auskunftspersonen direkt angesprochen werden müssen, wenn Befragte im Verdacht stehen, bei Delikten des STGB Beihilfe geleistet zu haben oder selbst Mittäter waren.
Beim Kontaktieren der Zielpersonen selbst sind höchste Ansprüche an die Anpassungsfähigkeit des Ermittlers zu stellen. Eine erfolgreiche Arbeit in dieser Konstellation wird häufig nur über gemeinsame Interessen, eine Konsultation über eine Empfehlung und bei Herausforderung von Selbstdarstellung und Prahlsucht zu erreichen sein.
Als spezielle, verdeckte Ermittlungsmethode die auch als "integrierte Ermittlung" bezeichnet wird, kommt bei Verdachtsfallbearbeitungen die Einschleusung in Unternehmen zur Anwendung. Sie erfolgt in der Regel im Unternehmen des Auftraggebers. Um aber gegen Verletzungen des UWG, Markenpiraterie und andere Rechtsverstöße vorzugehen, kann es notwendig sein, im Zielunternehmen selbst tätig zu werden. Für diese Ermittlungsmethode, gelten strenge rechtliche Kriterien, bei der Betriebsspionage und ungerechtfertigte Arbeitsplatzüberwachungen ausgeschlossen werden müssen.
Neben den Vorteilen der Arbeitsmethode Ermittlung ist zu beachten, dass deren Ergebnisse in besonderem Maße auf Zuverlässigkeit zu prüfen sind. Auskunftspersonen verfügen über unterschiedliches Einschätzungsvermögen und können - aus welchen Motiven auch immer - bewusst die Unwahrheit sagen, Fehlurteile abgeben, oder durch Halbwahrheiten eine bestimmte Sicht zu Ereignissen verfälschen.